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TEILNAHMEBEDINGUNGEN
MONATSLOTTO-SPIEL
der Firma Munido Marketing GmbH
(kurz Munido)

Die Teilnahme an der von Munido angebotenen Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage nachstehender Bedingungen. Diese regeln das Verhältnis der Mitspieler untereinander sowie das Verhältnis der einzelnen Spieler sowie der Tippgemeinschaften Munido zu. Munido vermittelt den Zusammenschluss einzelner Mitspieler zu einer oder mehreren Tippgemeinschaften, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts organisiert sind. Diese Tippgemeinschaften beauftragen Munido einen Spielvertrag für die Tippgemeinschaften in deren Namen mit Lotteriegesellschaften über deren Annahmenstellen abzuschließen und im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Organisation der Tippgemeinschaften sowie mit den im Folgenden dargestellten Serviceleistungen. Munido ist dagegen nicht berechtigt, im eigenen Nahmen und für eigene Rechnung für die Spielgemeinschaft zu handeln oder über den in den Teilnahmebedingungen festgelegten Rahmen Gebühren oder Kostenerstattungen zu verlangen. Der Spielvertrag entsteht unmittelbar zwischen einer Lotteriegesellschaft und der Tippgemeinschaft.

I.Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme mit Schreiben per Post oder Email durch Munido und die Übermittlung der Teilnahmebestätigung und unter der Voraussetzung des Einlangens des Spielbeitrages zustande. Mit Erfüllung dieser Voraussetzungen erwirbt der Mitspieler einen Gewinnanspruch auf den Teil des Gesamtgewinns einer Tippgemeinschaft, der seinem Anteil am Einsatz seiner Tippgemeinschaft entspricht. Jeder Teilnehmer wird entsprechend des von ihm bezahlten Anteils Miteigentümer der Spielscheine, welche durch Auftrag im Namen und auf Rechnung der Tippgemeinschaft durch Munido in Vertretung erworben und verwahrt werden.

II. Rücktrittsrecht
Der Verbraucher hat nach dem Konsumentenschutzgesetz das Recht, von Verträgen binnen 7 Werktagen, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses zurück zu treten. Samstage zählen nicht als Werktag. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist in Schriftform zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

III. Kontrolle und Beteiligung
Jeder Teilnehmer erhält alle Tipps der Tippgemeinschaften in welchen er teilnimmt vor Durchführung der ersten Ziehung zur Kontrolle per Post oder per Email. Weiters werden jedem Teilnehmer die Spielscheinnummern der von den jeweiligen Spielgemeinschaften eingesetzten Lotto-Spielquittungen und der/die Veranstalter an den/die Spielaufträge von den jeweiligen Spielgemeinschaften weitergeleitet worden sind, mitgeteilt. Alle Gewinne werden unter den Teilnehmern der Tippgemeinschaft im Verhältnis ihrer erworbenen Anteile geteilt. Über die Aufteilung und Kontoführung erhält jeder Spieler eine Gewinnmitteilung. Die Feststellung und Aufteilung der Gewinne erfolgt unter notarieller Aufsicht.

IV. Dauer und Kündigung
Durch den Abschluss des Vertrages entsteht ein unbefristeter Vertrag. Im ersten Monat ist keine Kündigung des Vertrages möglich. Dieser unbefristete Vertrag kann von beiden Seiten nach Ablauf der Dauer eines Kalendermonats bis zum 15. eines jeden darauffolgenden Monats aufgekündigt werden. Die Kündigung wirkt dann zum Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung bis zum 15.des Monats ausgesprochen wurde. Kündigen Sie beispielsweise bis spätestens 15. August auf, ist der Vertrag mit 31. August beendet. Nach Abschluss des Vertrages kann der Vertrag daher frühestens nach Ablauf von zwei Monaten durch Kündigung enden.

Im jeweiligen Spielbeitrag sind der Lottoeinsatz, Scheingebühren und Servicegebühren enthalten. Der entsprechende Anteil für den Kauf der Lottoscheine stellt einen durchlaufenden Posten dar. Der jeweils zu leistende Spielbeitrag pro Spielanteil und Spielperiode ist den entsprechenden Informationsblättern von Munido oder unter www.odinum24.at zu entnehmen und wird im vorhinein entrichtet. Die Spielbeiträge werden per Einzugsverfahren eingezogen. Der Mitspieler verpflichtet sich, für die erforderliche Deckung seines Kontos zu sorgen. Im Falle der Nichtzahlung eines Spielbeitrages wird Munido die Teilnahme für die unbezahlte Spielperiode aussetzen.

Es besteht kein Anspruch auf die Anwendung bestimmter Systeme oder Systemreihen. Die Entscheidung über die Tipps und die Organisation der Tippgemeinschaften obliegt alleine Munido.

V. Vertreter / Gewinnauszahlung
Munido wird bevollmächtigt den Spielvertrag für den Spieler/die Spielgemeinschaft in dessen/deren Namen und auf dessen/deren Rechnung mit der jeweiligen Lottogesellschaft über deren Annahmestellen abzuschließen. Munido nimmt die Lotto-Spielquittungen, die Eigentum der Tippgemeinschaften werden, entgegen und verwahrt sie für diese unter notarieller Aufsicht. Der einzelne Mitspieler hat ein Einsichtsrecht an den Spielquittungen seiner Tippgemeinschaft(en). Munido macht die Gewinne der Tippgemeinschaften gegenüber den Lotteriegesellschaften geltend. Zu diesem Zweck ist Munido berechtigt, den Lotteriegesellschaften die Namen der Mitspieler bekannt zu geben und alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Gewinnansprüche zu treffen. Munido nimmt als Vertreter die Gewinne für die Tippgemeinschaft entgegen und veranlasst die Auszahlung der Gewinne an die jeweiligen Mitspieler. Eine Auszahlung der Gewinne erfolgt nach Eingang des Datenbestätigungsblattes bei Munido. Jeder Mitspieler einer Tippgemeinschaft wird zudem ermächtigt, in Gemeinschaft mit Munido Gewinne seiner Spielgemeinschaft gegenüber den Lotteriegesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an Munido zu verlangen.

VI. Haftung
Munido haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes und die ordentliche Verwaltung der Spieleinsätze sowie allfällige Gewinne. Munido haftet für schuldhaft verursachte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Die Höhe des Haftungsbetrages ist auf den 10-fachen Mitspieleinsatz des Mitspielers pro Tippgemeinschaft beschränkt, soweit ein Schaden des Mitspielers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Falle der Geltend-machung von Schadenersatzansprüchen ist der Mitspieler verpflichtet, den Schadensnachweis zu erbringen. Eine Geltendmachung des Schadens hat innerhalb einer Frist von 6 Monaten zu erfolgen. Danach sind die Ansprüche verfristet.

VII. Datenschutzbestimmung
Die Tatsache der Teilnahme an Tippgemeinschaften, Namen, Anschrift und die Höhe der Beteiligung der Mitspieler unterliegen dem Spielgeheimnis. Munido sichert zu, das Spielgeheimnis zu wahren.
Eine Bekanntgabe von Namen, Anschriften und der Beteiligung der Mitspieler an einer Tippgemeinschaft erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des jeweiligen Mitspielers. Der Mitspieler nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten mittels EDV gespeichert werden. Die Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes wird gewährleistet.

VIII. Allgemeines
Auf dieses Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen der Vertragsteile gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Linz vereinbart.

Für den Fall, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam ist oder wird, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame zu ersetzen, die dem von der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.